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mehr... Noch eine Altersvorsorge...
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich
geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile. Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung. | ||||||||||||||||||||
| Was ist zu beachten? | ||||||||||||||||||||
| Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente? | ||||||||||||||||||||
| Wieviel Förderung gibt es? | ||||||||||||||||||||
| Ein Wort zur Besteuerung | ||||||||||||||||||||
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Zum einen steuerliche Vorteile, die vor allem für
Selbstständige interessant sind, weil für diese keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit,
steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
Die Beiträge z.B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich
absetzbar.
Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu
einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind.
So können eine Menge Steuern gespart werden.
Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um
zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.
Dabei gelten Höchstbeträge:
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| Steuerjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | ..... | 2025 |
| ansetzbarer Prozentsatz von ... | 60 % | 62 % | 64 % | 66 % | 68 % | 70 % | ..... | 100 % |
Der Anleger muss die ausgezahlten Rentenbeiträge versteuern.
Im Jahr 2005 wurden zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert.
Dieser Prozentsatz erhöht sich in den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent. Anschließend um jeweils ein Prozent bis zum Jahr 2040.
Ab dem Jahr 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen komplett besteuert.